Sachbeschädigung ist ein Vergehen von Personen, bei dem die vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung einer im Allgemeinen fremden Sache unter Strafe steht.
Unter den Begriff der Sache fallen nicht nur körperliche Gegenstände, sondern auch Tiere, bei denen aber auch das Tierschutzgesetz zu beachten ist. Ohne Bedeutung ist, ob die Sache einen Wert hat. So können auch bereits zerstörte Hausreste weiter beschädigt werden. Auch der Aggregatzustand spielt keine Rolle. Bei gasförmigen Sachen ist jedoch die Abgrenzbarkeit der Sache notwendig.
Die Strafbarkeit setzt weiter voraus, dass die beschädigte Sache fremd ist. Dieses Merkmal ist wie beim Diebstahl zu verstehen: Fremd ist die Sache, wenn sie nicht im Alleineigentum des Täters steht und nicht herrenlos ist.
Eine Sache muss nicht zwingend in ihrer Substanz beschädigt werden, es reicht, wenn die Sache in ihrer bestimmungsgemäßen Brauchbarkeit beeinträchtigt ist.